06. Mai 2024

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 5/2024

Das Mai-Heft erscheint Mitte des Monats.

Nikolaus J. Plitzko und Sebastian Recker analysieren die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der gewöhnliche Aufenthalt eines (deutschen) Diplomaten während einer (zeitlich befristeten) Tätigkeit an einer deutschen Botschaft ins Ausland verlagert.

Das OLG Frankfurt am Main hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass eine nach englischem Recht durch »deed poll« vorgenommene Änderung des Namens grundsätzlich zu keiner Änderung des Geburtsnamens i.S.d. deutschen Personenstandsrechts führt. In seiner Anmerkung legt Fabian Wall dar, warum diesem Ansatz nicht gefolgt werden kann. Die Rechtsbeschwerde in dem Verfahren ist beim Bundesgerichtshof anhängig.

In der Rubrik „Aus der Praxis“ stellt Henrik Hahn die Untersuchung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) „Digitales Standesamt“ vor. Sie basiert auf den Erfahrungen von 14 deutschen Standesämtern und zielt auf den Vergleich von Leistungen anhand von Kennzahlen sowie auf die Identifikation praxiserprobter Lösungen für die Digitalisierung im Standesamt.