02. Juli 2024

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 7/2024

Das Juli-Heft erscheint Mitte des Monats.

Jan Plobner, MdB, und Clara Markurt stellen das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag vor. Dieses wird zwar erst am 1. November 2024 in Kraft treten, doch können die Änderung von Geschlecht und Vornamen bereits ab dem 1. August 2024 beim Standesamt angemeldet werden. 

Neue Entwicklungen im Abstammungsrecht im islamischen und arabischen Rechtskreis analysiert Hans-Georg Ebert.

In der Rubrik »Aus der Praxis« erläutert Fabian Wall in der Arbeitshilfe Nr. 16, inwieweit Standesbeamte an die (fehlerhafte) Namensbestimmung in Adoptionsbeschlüssen deutscher Gerichte gebunden sind.