StAZ Das Standesamt
Das April-Heft erscheint Mitte des Monats.
Das Aprilheft fokussiert erneut das zum 1.5.2025 in Kraft tretende neue Namensrecht. Andreas Botthof analysiert und bewertet diejenigen Vorschriften, die Kindeswohlprüfungen enthalten. Da das neue Gesetz auch Namenstraditionen autochthoner Minderheiten berücksichtigt, gibt Anja Pohontsch einen Überblick über die Vielfalt sorbischer Namensformen, die vom Geschlecht oder Personenstand der betreffenden Person abhängen, und weist auf Beratungsstellen hin, an die sich Standesämter bei Zweifeln an der richtigen Schreibweise wenden können.
Fabian Wall erläutert in der Arbeitshilfe 24, unter welchen Bedingungen bei Doppelstaatern die Inzidentanerkennung einer ausländischen Scheidung durch Standesbeamte als Heimatstaatsentscheidung möglich ist und wann nicht.