StAZ Das Standesamt
Das Juni-Heft ist Mitte des Monats erschienen.
Christa Jessel-Holst stellt aktuelle Entwicklungen im Abstammungsrecht südosteuropäischer Staaten vor: von Bosnien und Herzegowina über Montenegro und Kosovo bis Nordmazedonien und Bulgarien. In einer Erwiderung zum Beitrag von Heinz Zimmermann „Von Mutter Adam und Ehemann Eva“ in StAZ 2025, 73 vertritt Jochen Brühl die Auffassung, dass auch in den Fällen des § 11 SBGG eine Mutter stets mit weiblichem Geschlechtseintrag und entsprechendem Vornamen und ein Vater stets mit männlichem Geschlechtseintrag und entsprechendem Vornamen im Rahmen der Erstregistrierung einzutragen ist.
In der Arbeitshilfe 26 gibt Fabian Wall – alphabetisch nach Ländern sortiert – eine Übersicht über alle Fachausschussberichte seit 1991, die sich mit dem Internationalen Abstammungsrecht ausländischer Staaten befasst haben.
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