StAZ Das Standesamt
Das September-Heft erscheint Mitte des Monats.
Salomon Gehring untersucht anhand zweier öffentlich bekannt gewordener Fälle, welche Möglichkeiten das SBGG eröffnet, um seiner missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzutreten. Auf Grundlage der EuGH-Entscheidung „Lindenbaumer“ erörtert Gunnar Franck die Verortung des gewöhnlichen Aufenthalts von Diplomaten, während Frauke Rüdebusch im Interview über Traditionen, Trends und Rahmenbedingungen für die Vornamenvergabe spricht.
In der Arbeitshilfe 29 gibt Fabian Wall – alphabetisch nach Ländern sortiert – eine Übersicht über alle Fachausschussberichte seit 1991, die sich mit dem Internationalen Scheidungsrecht befasst haben.
Thomas Wührl erläutert die Besonderheiten der aserbaidschanischen Sprache und legt dar, dass bei einer Eintragung in deutsche Personenstandsregister keine Transliteration aserbaidschanischer Namen erforderlich und auch nicht möglich ist.
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