StAZ Das Standesamt
Das Januar-Heft erscheint Mitte des Monats.
Im Mittelpunkt des Januarhefts stehen namensrechtliche Praxisfragen aufgrund der Reform des deutschen Namensrechts sowie des Inkrafttretens des SBGG. Nikolaus J. Plitzko stellt fünf der am häufigsten vorkommenden Auslegungsprobleme vor und gibt Empfehlungen zu deren Lösung. Besonders kontrovers diskutiert wird derzeit die Frage, ob nach einem Widerruf des Ehenamens gemäß Art. 229 § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGBGB den Ehegatten auch eine Neubestimmung des Ehenamens nach § 1355 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB in Form eines Wechsels des Ehenamens möglich ist. Mit der bisherigen Rechtsprechung der Amtsgerichte lehnt Plitzko eine solche Vorgehensweise ab. Bejaht wird eine solche Option demgegenüber von Heinrich Bornhofen, der in seinem Aufsatz zur Erläuterung und Begründung die Übergangsregelungen bei den vergangenen Reformen des deutschen Ehenamensrechts vergleichsweise heranzieht. Dieser Auffassung hat sich auch der Fachausschuss angeschlossen, wie Heinz Zimmermann in der FA-Nr. 4351 ausführt. Eine Auswertung der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Vornamensbestimmung bei der Änderung des Geschlechts gemäß § 2 Abs. 3 SBGG nimmt Binke Hamdan vor.
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