04. März 2026

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 3/2026

Das März-Heft erscheint Mitte des Monats.

Klaudia Metzners 85. Geburtstag und 50 Jahre Verlagsführung sind Anlass für den besonderen Auftakt zweier Glückwünsche und persönlicher Würdigungen von Rolf Meireis und Burkhardt Renz

Der Umgang mit ukrainischen Geburtsurkunden und Gerichtsentscheidungen nach einer in der Ukraine durchgeführten Leihmutterschaft stellt die Rechtspraxis in Staaten wie Deutschland und Frankreich, in denen Leihmutterschaft verboten ist, vor erhebliche Herausforderungen. Anhand exemplarischer Fallkonstellationen analysieren Camille Morel und Rolf Wagner die unterschiedlichen Lösungsansätze des deutschen und französischen Rechts. Ihre Untersuchung ist eingebettet in eine Bewertung der aktuellen unionsrechtlichen Bestrebungen, zu einheitlichen Regelungen zu gelangen. Einen Überblick über das spanische Personenstandsrecht bietet Lucian Hoppe. Er stellt insbesondere die rechtlichen Grundlagen und das Konzept des spanischen Personenstands dar und erläutert die Struktur und Systematik des reformierten spanischen Personenstandsregisters.

Mit der Auslegung des § 1617b Abs. 1 BGB n.F. im Zusammenhang mit dem Wunsch nach Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes, das vor dem 1. Mai 2025 geboren wurde und bei dem die nach altem Recht vorgesehene Frist bereits abgelaufen war, befasst sich die Fachausschusssache von Barbara Horenkamp. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Neubestimmung in diesen Fällen nicht zulässig ist. Demgegenüber steht die ebenfalls in diesem Heft veröffentlichte Entscheidung des AG Darmstadt, die auch für Altfälle eine zeitlich unbeschränkte Neubestimmung des Geburtsnamens für rechtlich möglich erachtet.

Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands
Geheftet, 32 Seiten, 79. Jahrgang 2026
172,50
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