StAZ Das Standesamt
Das Juni-Heft erscheint Mitte des Monats.
Simon Meier stellt das »Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung« vor, das am 1. April in Kraft getreten ist. Auch für die Standesämter bringt es einige bedeutsame Änderungen, insbesondere in Bezug auf Vaterschaftsanerkennungen: Diese können nicht mehr wirksam während eines laufenden gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahrens von einer dritten Person abgegeben werden, gleichzeitig kann durch eine Vaterschaftsanerkennung in Zukunft eine bestehende rechtliche Vaterschaft durchbrochen werden, wenn gegenüber dem Standesamt der Nachweis erbracht wird, dass der Anerkennende der biologische Vater ist. Einen rechtsvergleichenden Überblick über die Anerkennung der geschlechtlichen Identität in den verschiedenen Staaten der Europäischen Union gibt Alix Schulz.
In der Reihe »Arbeitshilfen des Fachausschusses« hat Fabian Wall eine Neuauflage der bereits in StAZ 2023, 221 erschienenen Arbeitshilfe zum »europarechtlichen Kontrollcheck« verfasst. Die neuere Rechtsprechung des EuGH wurde eingearbeitet, doch in der Sache hat sich das grundlegende Prinzip nicht geändert: Auch dann, wenn ein internationaler Fall einen Bezug zu einem anderen EU-Mitgliedstaat aufweist, muss zunächst das deutsche Kollisionsrecht geprüft werden, und nur am Ende kann ein »Kontrollcheck« erforderlich werden, ob das Ergebnis mit der Rechtsprechung des EuGH (etwa zur Anerkennung in der EU erworbener Namen) vereinbar ist. Alle Arbeitshilfen des Fachausschusses sind mittlerweile in »StAZ Aktuell« verfügbar und werden dort durch die neu erscheinenden Beiträge ergänzt.
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