Deutsches Namensrecht

Kommentar
Heinrich Bornhofen
Andreas Botthof
Eva Kiehn
Christiane von Bary
2. Auflage 2025
Loseblatt, 486 Seiten, 18.09.2025
98,00
Sie müssen sich anmelden, bevor Sie das Produkt kaufen können.

Am 1. Mai 2025 ist die umfängliche Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des Internationalen Namensrechts in Kraft getreten. Die praxisorientierte Analyse der neuen Vorschriften und der Gesetzesbegründung erleichtert die Umsetzung der vielfältigen Neuerungen im Namensrecht in der Standesamtspraxis; diese enthalten

  • die Option der Bestimmung eines Doppelnamens zum Ehenamen und zum Geburtsnamen für Kinder auch unverheirateter Eltern mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Doppelnamensbildung,
  • die Einführung der optionalen Rückbenennung einer einbenannten Person,
  • die einmalige Namensneubestimmung Volljähriger sowie einen Paradigmenwechsel im Internationalen Namensrecht mit der nunmehr grundsätzlichen Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Namensträgers zur Bestimmung des auf den Namen anwendbaren Rechts,
  • die Berücksichtigung der Namenstraditionen der dänischen und friesischen Minderheiten sowie das Ermöglichen des Führens von Namen in geschlechtsangepasster Form entsprechend sorbischer und ausländischer Namenstraditionen.

Vor dem Hintergrund noch zu erwartender Reformen des NamÄndG und der NamÄndVwV wird die Aktualisierung der entsprechenden Kommentierung mit Bekanntwerden der neuen Vorschriften vorgenommen.

Ordner-Ansicht Deutsches Namensrecht

Bibliographie

ISBN
978-3-8019-3500-9
Bruttopreis
98,00 €
Umfang
486 Seiten
Format
Loseblatt
Veröffentlicht
18.09.2025
Ausgabe
2. Auflage 2025
Bestellnummer
10520-0

"Durch die Neuordnung des Kindesnamensrechts hat sich in Deutschland eine grundlegende Änderung ergeben. Daher ist es wichtig, dass die Personenstandsbehörden, die Geburten zu beurkunden haben, sich über die neuen Bestimmungen bestmöglich informieren können. Hierzu ist dieser Kommentar in Form eines Loseblattwerkes hervorragend geeignet, weil künftige Änderungen in Form neuer Austauschblätter eingepflegt werden können und der Kommentar damit stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden kann. Diese Loseblattsammlung sollte in keiner Literatursammlung, zumindest in den Standesämtern mit vielen Geburtsbeurkundungen, fehlen."

Johann Fally in Die E-ÖStA IV. Quartal Oktober 2025 zum Teil "Kindesnamensrecht"

"Diese Ausgabe mit den neuen Bestimmungen ist für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten von besonderer Bedeutung, weil die Neuauflage die namensrechtlichen Vorschriften des BGB und des EGBGB aus Anwendersicht erläutert. Hierzu wurden die Abschnitte zum Familiennamen des Kindes, der Namensführung in der Ehe und zum Vornamen sowie die Erläuterungen zum Namen im Internationalen Privatrecht aufgrund der umfangreichen Änderungen des Namensrechts vollständig neu gefasst. […] Dieser Kommentar zum deutschen Namensrecht sollte in die Literatursammlung, zumindest in den mittleren und größeren Standesämtern, mit vielen Fällen mit Auslandsberührungen aufgenommen werden."

Johann Fally in Die E-ÖStA I. Quartal Januar 2026 zum Teil "Ehenamensrecht" und "Internationales Namensrecht"

"Inhaltlich werden alle reformierten und neu eingefügten Vorschriften im deutschen Namensrecht […] ausführlich dargestellt. Besonders lobenswert zu erwähnen ist der zusätzliche personenstandsrechtliche Einschlag der Kommentierung […]. Neben der Erläuterung des materiellen Rechts finden sich hier auch viele operative Hinweise zu angrenzenden Rechtsgebieten. Das Namensrecht ist sehr stark mit dem Personenstandsrecht verbunden und die Kommentierung bietet wiederholt eine Handhabung der jeweiligen Problematiken im Geburten- bzw. Eheregister (z.B. Folgebeurkundung oder Berichtigung des Registereintrags) an. […] Es [das Werk] richtet sich in erster Linie an Praktiker, ist aber gleichzeitig auch für Wissenschaftler geeignet. […] Der Schreibstil ist klar und deutlich, ohne unnötig kompliziert zu sein. […] Genau dieser Kommentar wurde auf dem Gebiet des Namensrecht in den letzten Jahren vermisst."

Nikolaus J. Plitzko, Dozent für Familienrecht und Internationales Privatrecht an der Akademie Auswärtiger Dienst, Berlin, in NZFam – Neue Zeitschrift für Familienrecht 2026, 343

"In der standesamtlichen Praxis war der zuletzt von Henrich/Wagenitz/Bornhofen herausgegebene Kommentar zum deutschen Namensrecht seit jeher ein vielgenutztes Werk, das in kompakter und verständlicher Form einen umfassenden Überblick über die grundsätzliche Struktur des bürgerlichen Namensrechts gab und in Zweifelsfällen Entscheidungshilfe bot. […]. Die vollständige Novellierung des deutschen Ehe- und Geburtsnamensrechts sowie des deutschen Internationalen Namensrechts war Anlass für einen Neustart […]. In vielen Punkten setzt sich das Werk erfreulich ausführlich und in die Tiefe gehend mit den Tücken des neuen Rechts auseinander. Beispielhaft sei hier die völlig neue Möglichkeit einer "Rückbenennung" für das minderjährige Kind auf Grundlage von § 1617e Abs. 4 BGB nach erfolgter Einbenennung genannt […]."

Heinz Zimmermann, Vorsitzender im Fachausschuss des Bundesverbands der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, Berlin, in FamRZ – Zeitschrift für das gesamte Familienrecht Heft 7/2026, S. 516

Produktempfehlung