Loseblatt, 486 Seiten, 09.2025
Am 1. Mai 2025 ist die umfängliche Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des Internationalen Namensrechts in Kraft getreten. Die praxisorientierte Analyse der neuen Vorschriften und der Gesetzesbegründung erleichtert die Umsetzung der vielfältigen Neuerungen im Namensrecht in der Standesamtspraxis; diese enthalten
- die Option der Bestimmung eines Doppelnamens zum Ehenamen und zum Geburtsnamen für Kinder auch unverheirateter Eltern mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Doppelnamensbildung,
- die Einführung der optionalen Rückbenennung einer einbenannten Person,
- die einmalige Namensneubestimmung Volljähriger sowie einen Paradigmenwechsel im Internationalen Namensrecht mit der nunmehr grundsätzlichen Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Namensträgers zur Bestimmung des auf den Namen anwendbaren Rechts,
- die Berücksichtigung der Namenstraditionen der dänischen und friesischen Minderheiten sowie das Ermöglichen des Führens von Namen in geschlechtsangepasster Form entsprechend sorbischer und ausländischer Namenstraditionen.
Vor dem Hintergrund noch zu erwartender Reformen des NamÄndG und der NamÄndVwV wird die Aktualisierung der entsprechenden Kommentierung mit Bekanntwerden der neuen Vorschriften vorgenommen.
"Durch die Neuordnung des Kindesnamensrechts hat sich in Deutschland eine grundlegende Änderung ergeben. Daher ist es wichtig, dass die Personenstandsbehörden, die Geburten zu beurkunden haben, sich über die neuen Bestimmungen bestmöglich informieren können. Hierzu ist dieser Kommentar in Form eines Loseblattwerkes hervorragend geeignet, weil künftige Änderungen in Form neuer Austauschblätter eingepflegt werden können und der Kommentar damit stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden kann. Diese Loseblattsammlung sollte in keiner Literatursammlung, zumindest in den Standesämtern mit vielen Geburtsbeurkundungen, fehlen."
Johann Fally in Die E-ÖStA IV. Quartal Oktober 2025 zum Teil "Kindesnamensrecht"