Ablegen des väterlichen Nachnamens nach Tötung des Ehemanns durch Brüder gestattet
Der Höhere Bundesgericht Brasiliens (Superior Tribunal de Justiça, STJ) hat mit einem Urteil vom 8.9.2026 im Verfahren REsp 2.179.426 einer 80-jährigen Frau gestattet, den väterlichen Nachnamen aus ihrem Zivilregistereintrag streichen zu lassen. Anlass war, dass ihre Brüder, die denselben väterlichen Nachnamen tragen, für die Tötung ihres Ehemanns verantwortlich sind. Die Vorinstanzen hatten die Namensänderung abgelehnt; die 3. Kammer (3ª Turma) des STJ gab dem Antrag einstimmig statt. Berichterstatterin Daniela Teixeira begründete die Entscheidung damit, dass keine Schulden und kein Betrugsverdacht bestünden und die Antragstellerin unter dem Zwang leide, denselben Nachnamen wie die für das Verbrechen Verantwortlichen zu tragen; die Staatsanwaltschaft (Ministério Público) hatte den Antrag unterstützt.