28. Januar 2026
Uruguay

Änderung beim Ehefähigkeitsalter

Im Amtsblatt Nr. 31 822 vom 22.12.2025 ist das Gesetz Nr. 20 443 veröffentlicht worden, das verschiedene Vorschriften im Zivilgesetzbuch ändert oder aufhebt. Insbesondere wurden Art. 91 und 98 ZGB dahingehend geändert, dass eine Eheschließung ab 16 Jahren vor der Erlangung der Volljährigkeit nur noch mit vorheriger gerichtlicher Autorisierung möglich ist, derer es bisher nicht bedurfte.

Link zum Gesetzblatt mit dem Gesetzestext