28. Januar 2026
Finnland

Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz

Am 17.12.2025 ist das Gesetz 929/2025 mit Änderungen zum Staatsangehörigkeitsgesetz (Gesetz 359/2003) in Kraft getreten. Damit sind verschiedene Verschärfungen verbunden. U.a. ist es nun Voraussetzung für eine Einbürgerung, dass Aspiranten in einem Alter zwischen 18 und 65 Jahren über hinreichende Mittel für den Lebensunterhalt verfügen und innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung nicht mehr als drei Monate Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe bezogen wurde. Die Wartezeiten nach einer strafrechtlichen Verurteilung wurden verlängert. Zudem wurden neue Regelungen zum Entzug der Staatsangehörigkeit bei Landesverrat, Hochverrat oder terroristischen Straftaten eingeführt.

Link zum Gesetzestext (in schwedischer Sprache)