29. Juli 2026
Slowakei

Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz

Am 15.7.2026 sind in der Slowakei Änderungen im Gesetz über die Staatsbürgerschaft vom 19.1.1993 in Kraft getreten. Für Antragsteller, die die Staatsangehörigkeit von Vorfahren (Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern, die tschechoslowakische Staatsbürger mit Geburtsort in der heutigen Slowakei waren) ableiten, entfällt die bisher obligatorische Voraussetzung eines vorherigen Aufenthaltsstatus bzw. Wohnsitzes in der Slowakei. Die Nachweisvorschriften beim Erwerb der Staatangehörigkeit wurden neu gefasst. Künftig können außerdem elektronische Staatsangehörigkeitsurkunden ausgestellt werden, die eine Gültigkeit von 90 Tagen haben. 

Link zur konsolidierten Fassung des Staatsbürgerschaftsgesetzes