24. April 2025
Kuwait

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Am 23.12.2024 ist das Dekret Nr. 116/2024 im Amtsblatt veröffentlicht worden, das das Dekret Nr. 15/1959 zum Erlass des kuwaitischen Staatsangehörigkeitsgesetzes ändert. Wesentliche Änderungen sind: 

  • Ausländische Frauen können durch Heirat mit einem Kuwaiter nicht mehr die kuwaitische Staatsangehörigkeit erwerben; bislang war dies nach fünf Jahren Ehe möglich.
  • Kinder kuwaitischer Mütter und ausländischer Väter können bis zum Alter von 21 Jahren die Staatsangehörigkeit erwerben, wenn der Vater gestorben ist, sich in Kriegsgefangenschaft befindet oder die Ehe geschieden wird.
  • Es werden diverse Gründe für den Verlust der durch Verleihung erworbenen Staatsangehörigkeit eingeführt; der Verlust kann sich in solchen Fällen auch auf Angehörige erstrecken, die die Staatsangehörigkeit in Ableitung von der Verleihung erworben haben.

Der Ministerialbeschluss Nr. 678 von 2025 sieht vor, dass in Staatsangehörigkeitsverfahren künftig auch biometrische und genetische Verifizierungsverfahren eingesetzt werden; Betroffene sind zu einer entsprechenden Mitwirkung verpflichtet.

Die Änderungen sind im Zusammenhang mit einer zunehmend restriktiven Staatsangehörigkeitspolitik zu sehen. Allein von August bis Dezember 2024 wurde 12 000 Personen die Staatsangehörigkeit entzogen. Nur etwa ein Drittel der Einwohner Kuwaits hat die kuwaitische Staatsangehörigkeit, der Rest der Bevölkerung besteht überwiegend aus ausländischen Arbeitskräften und deren Familienangehörigen.