Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Am 1.7.2025 sind Änderungen zum vietnamesischen Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft getreten. Diese sind verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Natur und sollen den Zugang zur vietnamesischen Staatsangehörigkeit für bestimmte Personengruppen erleichtern. Dies betrifft vor allem Investoren, Fachkräfte und Wissenschaftler. Neben Ausnahmen von den üblichen Voraussetzungen für den Staatsangehörigkeitserwerb werden auch die Möglichkeiten zur Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit erweitert. Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für die Wiedereinbürgerung liberaler gestaltet. Wer wiedereingebürgert wird, muss grundsätzlich seinen vietnamesischen Namen wieder annehmen. Wird bei der Wiedereinbürgerung die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragt und genehmigt, ist auch eine Kombination von vietnamesischen und ausländischen Namenselementen möglich. Der Name ist in der Wiedereinbürgerungsurkunde festzuhalten.