23. April 2026
Kuwait

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Mit Dekretgesetz Nr. 52/2026, veröffentlicht in Supplement 2 zu Amtsblatt 1786 vom 5.4.2026, ist das Dekret Nr. 15/1959 zum Erlass des kuwaitischen Staatsangehörigkeitsgesetzes geändert worden. Die Änderungen definieren neu, wer als gebürtiger Kuwaiter gilt. Außerdem werden Bestimmungen zur Einbürgerung, zum Staatsangehörigkeitsstatus von Kindern sowie zu den Bedingungen, unter denen die Staatsangehörigkeit erhalten bleibt oder verloren geht, neu gefasst

Kinder eingebürgerter Staatsbürger gelten nun grundsätzlich als eingebürgert und nicht mehr als gebürtige Kuwaiter. Die Staatsangehörigkeit geht u. a. bei freiwilligem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren. Auch die Rechte von Frauen in Bezug auf die Staatsangehörigkeit wurden neu gefasst, v. a. mittels Bestimmungen im Zusammenhang mit Eheschließung, Scheidung und dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit.

Link zum Gesetzestext in der kostenpflichtigen Datenbank Lexis Middle East