28. Januar 2026
Finnland

Änderungen im Unterhaltssicherungsgesetz

Am 1.1.2026 ist das Gesetz 1054/2025 mit Änderungen zum Unterhaltssicherungsgesetz (Gesetz 580/2008) in Kraft getreten. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Stärkung der Rolle der Sozialversicherungsbehörde Kansaneläkelaitos (Kela).

Kela hat demnach das Recht, die wirtschaftliche Situation der unterhaltspflichtigen Elternteile zu überprüfen, wenn aufgrund der verminderten Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils eine Unterhaltsbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (die von der Funktion her in etwa dem Unterhaltsvorschuss nach deutschem Recht entspricht) als Sozialleistung beantragt wurde oder für das Kind gezahlt wird. Kela führt diese Überprüfung auf der Grundlage der Einkommens- und Steuerdaten der unterhaltspflichtigen Person durch und ist verpflichtet, die zuständige Wohlfahrtsbehörde über die verbesserte wirtschaftliche Situation des unterhaltspflichtigen Elternteils zu informieren, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Leistungsfähigkeit in Bezug auf Unterhalt erneut geprüft werden muss.

Link zum Gesetzestext (in schwedischer Sprache)