21. Oktober 2020
Vereinigtes Königreich/Schottland
Änderungen in familienrechtlichen Verfahren
Am 1.10.2020 hat der Children (Scotland) Act 2020 den Royal Assent erhalten. Das Gesetz betrifft Änderungen im Familienverfahren, unter anderem Regelungen zur Anhörung auch jüngerer Kinder in Umgangs- und Sorgerechtsfällen und die Verbesserung der Berücksichtigung des Kindeswohls im Verfahren. Damit soll u. a. den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention Rechnung getragen werden. Das Datum des Inkrafttretens von Teilen des Gesetzes wird noch per Commencement Order festgelegt, außerdem sollen Ausführungsregelungen erlassen werden.