Änderungen zum Personenregistergesetz verabschiedet
Am 6.8.2026 hat der Congreso Nacional in Honduras Änderungen zum Gesetz über das Nationale Personenregister (Ley del Registro Nacional de las Personas) beschlossen.
Der geänderte Art. 15 bestimmt, dass Minderjährige zwischen 6 und 17 Jahren ein amtliches, einheitliches, persönliches und nicht übertragbares Identitätsdokument haben müssen; es ist für alle Kinder und Jugendlichen verpflichtend und dient dem Nachweis der Identität gegenüber öffentlichen wie privaten Stellen. Neu ist auch Art. 72 A: Sterbefälle honduranischer Staatsangehöriger im Ausland können vor den diplomatischen oder konsularischen Vertretern beurkundet werden; diese übermitteln die entsprechende Bescheinigung, damit das Plenum der Ständigen Kommission des Registers die Aufnahme in das Zivilregister der Herkunftsgemeinde der betroffenen Person freigibt.