30. Januar 2017
Guatemala

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für Guatemala am 18.9.2017 in Kraft treten, hat aber noch keine Geltung gegenüber Deutschland; diese kann gemäß Art. 12 Abs. 2 frühestens mit Ablauf der Widerspruchsfrist von sechs Monaten eintreten.

Quelle: www.hcch.net