28. September 2026
Brasilien

Auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft trotz Kind und Verlobung verneint

Am 18.8.2026 hat die 3. Kammer (3ª Turma) des Superior Tribunal de Justiça (STJ) Brasiliens mit drei zu zwei Stimmen entschieden, dass eine Paarbeziehung mit gemeinsamem Kind und Verlobung keine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft (união estável), sondern eine qualifizierte Beziehung (»namoro qualificado«) darstellt. Die Mehrheit der Richter sah in gemeinsamem Kind, finanzieller Unterstützung, einer Lebensversicherung und der Verlobung zwar Elemente, die auch für eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft sprechen können, jedoch keinen Beleg für eine bereits tatsächlich gelebte Familiengemeinschaft, sondern lediglich für die Absicht, künftig eine Familie zu gründen. Zwei in der Abstimmung unterlegene Richterinnen hatten für die Anerkennung der auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft gestimmt und dabei unter anderem auf das gemeinsame Kind, eine vom Verstorbenen für die Frau angemietete Wohnung, ihre Angabe als Ehefrau/Lebensgefährtin in der Einkommensteuererklärung und ihre Nennung als Begünstigte einer Lebensversicherung verwiesen.

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