26. August 2026
Südafrika

Auf Ehegüterrecht anwendbares Recht

Der High Court of South Africa (Western Cape Division) hat am 23.6.2026 ein Grundlagenurteil (Pringle v Minister of Justice and Constitutional Development and Others (2468 / 2024) [2026] ZAWCHC 343) gefällt, das die kollisionsrechtliche Anknüpfung für die vermögensrechtlichen Folgen von Ehen neu regelt.

Im Mittelpunkt des Falles stand die seit langem bestehende Common-Law-Regel, die als »lex domicilii matrimonii« bekannt ist. Die Regel sah vor, dass die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe ausschließlich durch das Recht des Domizils des Ehemanns zum Zeitpunkt der Eheschließung bestimmt wurden.

Das Gericht erklärte diese Regel für verfassungswidrig und ungültig mit der Begründung, dass sie gegen das in Art. 9 der Verfassung verankerte Recht auf Gleichbehandlung verstoße.

Um diesen verfassungsrechtlichen Mangel zu beheben, entwickelte das Gericht das Common Law weiter und führte ein neues, gestaffeltes System ein, um zu bestimmen, welches Recht für die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe gilt. Die neue Regelung räumt der Vertragsfreiheit Vorrang ein, indem sie den Ehegatten ermöglicht, das Recht zu wählen, das die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe regelt; Voraussetzung hierfür ist, dass das gewählte Recht einen wesentlichen Bezug zu einem oder beiden Ehegatten aufweist (Absatz 2.1 der Anordnung). Haben die Ehegatten keine Wahl getroffen oder weist das von ihnen gewählte Recht keinen wesentlichen Bezug zu ihnen auf, so bestimmt sich das anwendbare Recht nacheinander nach dem gemeinsamen Domizil der Parteien, ihrem gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, ihrer gemeinsamen Staatsangehörigkeit und schließlich nach dem Recht, das den engsten Bezug zu den Ehegatten aufweist.

Link zum Urteil