28. September 2026
Brasilien
Ausnahmsweise Einbeziehung von Boni in Unterhaltsberechnung bestätigt
Am 3.9.2026 hat in Brasilien die 2. Kammer des Höheren Bundesgerichts (2ª Seção do Superior Tribunal de Justiça – STJ) im Verfahren EREsp 1.964.261 mit Stimmenmehrheit entschieden, dass die Gewinn- und Ergebnisbeteiligung (participação nos lucros e resultados – PLR) sowie Bonuszahlungen zugunsten eines Vaters ausnahmsweise in die Bemessungsgrundlage des Kindesunterhalts einbezogen werden können, wenn aufgrund besonderer Umstände ein besonderer Bedarf des Unterhaltsberechtigten vorliegt. Anlass war eine Abänderungsklage, mit der der Vater die Herausnahme dieser Bezüge aus der Unterhaltsberechnung anstrebte.