29. November 2012
Neue Veröffentlichungsform

Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Sorgerechtsentscheidungen

Die gemäß Art. 2 des Europäischen Übereinkommens vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses zu benennenden Zentralen Behörden der Vertragsparteien werden künftig nicht mehr in Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auf der Webseite des Europarats unter www.conventions.coe.int eingesehen werden.

Quelle: BGBl 2012 II 1229