28. September 2026
Republik Korea
Fehlen einer Registrierungsmöglichkeit verfassungswidrig
Am 27.8.2026 hat der Verfassungsgerichtshof der Republik Korea (Südkorea) einstimmig die Unterlassung des Gesetzgebers, im Recht der Republik Korea die Geburtenregistrierung von in der Republik Korea geborenen ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, für verfassungswidrig erachtet (Urteil 2022Hun-Ma255 bzw. 2022헌마255). Eine Geburtenregistrierung garantiere allerdings weder automatisch die südkoreanische Staatsangehörigkeit noch ein Visum.