26. August 2026
Ecuador

Gesetz zur Beschleunigung des Adoptionsverfahrens in Kraft getreten

Am 14.8.2026 ist in Ecuador das Grundlagengesetz zur Änderung verschiedener Gesetze zwecks Beschleunigung des Adoptionsverfahrens (Ley Orgánica Reformatoria de Varios Cuerpos Legales para la Agilización de la Adopción) mit seiner Veröffentlichung im Achten Ergänzungsband des Amtsblatts (Registro Oficial, Octavo Suplemento No. 347) in Kraft getreten. Die Nationalversammlung (Asamblea Nacional) hatte es am 28.7.2026 in zweiter Lesung mit 118 Stimmen verabschiedet; der Staatspräsident erhob keinen Einspruch.

Geändert werden das Kindschafts- und Jugendgesetzbuch (Código de la Niñez y Adolescencia), das allgemeine Verfahrensgesetzbuch (Código Orgánico General de Procesos) und das Gerichtsverfassungsgesetz (Código Orgánico de la Función Judicial). Die einzelnen Verfahrensabschnitte werden festen Fristen unterworfen: zwei Monate für die polizeiliche Ermittlung von Angehörigen bis zum dritten Verwandtschaftsgrad, 45 Tage für den Situationsbericht der Adoptionsstelle (Unidad Técnica de Adopciones), 45 Tage für die Eignungsprüfung der Bewerber und 40 Tage für die Familienanbahnung. Das Zivilregister (Registro Civil) hat den Adoptionsbeschluss binnen drei Tagen nach Zustellung einzutragen. Die Nachbetreuung wird von zwei auf fünf Jahre verlängert.

Link zum Gesetzestext