26. März 2015
Kasachstan

Haager Übereinkommen über den Zivilprozess

Das Haager Übereinkommen vom 1.3.1954 über den Zivilprozess tritt für Kasachstan am 14.10.2015 in Kraft; die Einspruchsfrist gemäß Art. 31 Abs. 1 ist jedoch noch nicht abgelaufen, sodass das Inkrafttreten im Verhältnis zu Deutschland noch offen ist.

Quelle: www.hcch.net