25. Juni 2025
Republik Korea (Südkorea)

HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für die Republik Korea (Südkorea) am 1.10.2025 im Verhältnis zu den Staaten in Kraft treten, die binnen 6 Monaten keinen Einspruch gemäß Art. 44 Abs. 3 HAdoptÜ gegen den Beitritt der Republik Korea einlegen.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 33)