29. März 2017
Weißrussland
HUÜ 2007
Weißrussland hat am 15.3.2017 das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen gezeichnet. Der Beitritt bedarf gemäß Art. 58 Abs. 2 des Übereinkommens der Ratifikation, der Annahme oder der Genehmigung.
Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 38)