29. März 2023
Aserbaidschan

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Aserbaidschan am 1.9.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland jedoch erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art. 28 Abs. 2 HZÜ.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 14)