28. Oktober 2025
Bolivien
Minderjährigenehen verboten
Mit Gesetz Nr. 1639 vom 24.9.2025, das am 25.9.2025 in Kraft getreten ist, wurde das bolivianische Familien- und Familienverfahrensgesetzbuch geändert. Mit den Änderungen wurden die bisher noch bestehenden Ausnahmen vom Grundsatz, dass eine Eheschließung nur für Volljährige möglich ist, gestrichen. Demzufolge ist eine Eheschließung unter 18 Jahren nicht mehr möglich. Auch freie Lebensgemeinschaften von Unter-18-Jährigen werden nicht mehr anerkannt. Minderjährigenehen und freie Lebensgemeinschaften von Minderjährigen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingegangen wurden, bleiben jedoch gültig, solange nicht ein anderer Nichtigkeitsgrund vorliegt.