22. Oktober 2013
Dänemark

Mitmutterschaft eingeführt

Am 12.6.2013 wurden in Dänemark Regelungen zur Einführung der Mitmutterschaft verabschiedet, die am 1.12.2013 in Kraft treten. Es werden wesentliche Änderungen im Kindergesetz vorgenommen. Darüber hinaus nennen in Zukunft sämtliche dänischen Rechtsvorschriften, in denen vom Vater die Rede ist, auch die Mitmutter bzw. werden geschlechtsneutral formuliert.

Voraussetzung der Mitmutterschaft (d.h. des Elternstatus einer mit der biologischen Mutter zusammenlebenden Frau) ist eine legal vorgenommene künstliche Befruchtung im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.

In Norwegen und Schweden existieren bereits Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtliche Elternschaft der Partnerin der biologischen Mutter vorsehen.

Link zum Gesetzestext