Neue Regelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit
Am 15.7.2025 hat der kambodschanische König eine Verfassungsänderung ausgefertigt, mit der Art. 33 der Verfassung modifiziert wird. Die Bestimmung, nach der die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden kann, wurde gestrichen. Stattdessen wurde eine Bestimmung aufgenommen, nach der Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit durch Gesetz geregelt werden.
Ende August wurde in der Nationalversammlung einstimmig von allen anwesenden Abgeordneten ein Gesetz verabschiedet, nach dem die Staatsangehörigkeit bei Zusammenarbeit mit fremden Staaten zum Schaden Kambodschas entzogen werden kann. Der Entwurf muss noch das Oberhaus passieren und durch den König ausgefertigt werden, was jedoch normalerweise als Formsache gilt. Kritiker bemängelten die vage Formulierung des Gesetzes und äußerten die Befürchtung, die neue Regelung könne verwendet werden, um Dissidenten die Staatsangehörigkeit zu entziehen. Regierungsvertretern zufolge geht es v. a. um die Zusammenarbeit mit Thailand – im Juli 2025 hatte es zwischen Thailand und Kambodscha militärische Grenzauseinandersetzungen gegeben.