Neues Staatsangehörigkeitsgesetzbuch
Im gabunischen Amtsblatt (Journal Officiel) vom 25.3.2026 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetzbuch (Code de la nationalité, Ordonnance Nr. 0004/PR/2026) vom 26.2.2026 veröffentlicht worden. Alle bisherigen Vorschriften zur Staatsangehörigkeit, insbesondere das Staatsangehörigkeitsgesetzbuch von 1999 (Gesetz Nr. 37/98 vom 20.7.1999), werden abbedungen.
Die originäre Staatsangehörigkeit kann aufgrund der Abstammung von mindestens einem gabunischen Elternteil autochthoner Abstammung, durch Volladoption oder, mit bestimmten Einschränkungen, aufgrund Geburt im gabunischen Staatsgebiet erworben werden. Sie kommt außerdem in Gabun aufgefundenen Findelkindern unbekannter Eltern zu. Nachträglich erworben werden kann die Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einer Person gabunischer Staatsangehörigkeit mittels Antrags nach mindestens sechsjähriger Ehe, oder durch Einbürgerung, wofür grundsätzlich zehn Jahre Aufenthalt erforderlich sind. Durch Reintegration kann die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nach einem Jahr Aufenthalt erlangt werden, wenn jemand sie vorher verloren hatte.
Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist zulässig.
Die Verabschiedung des Gesetzbuchs per Verordnung ohne Beteiligung des Parlaments traf, obwohl verfassungsrechtlich aufgrund einer Verordnungsermächtigung für den Zeitraum zwischen zwei Parlamentssitzungen formal rechtmäßig, auf Kritik. Kritisiert wurden auch inhaltliche Regelungen wie etwa die Verlängerung der Aufenthaltsdauer für den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.
Link zu kritischem Beitrag zum Gesetzbuch in der Zeitschrift Droit et Politique en Afrique