Neues Zivilregistergesetz in Kraft getreten
Am 4.6.2026 ist in Andorra ein neues Zivilregistergesetz (Llei del Registre Civil, Gesetz Nr. 9/2026 vom 7.5.2026) in Kraft getreten. Eines der zentralen Anliegen desselben ist die Digitalisierung des Zivilregisters. Die tatsächliche Betriebsaufnahme des volldigitalisierten Registers wird allerdings noch bis zu acht Jahre in Anspruch nehmen (Zweite Übergangsbestimmung). Bis dahin werden Einträge in der durch die bisherigen Vorschriften geregelten Form vorgenommen, müssen jedoch eine vorläufige elektronische Referenz enthalten. Die eine Person betreffenden Einträge werden künftig auf einem Aktenblatt (foli personal) zusammengefasst. Das Zivilregistergesetz vom 11.7.1996 wird aufgehoben, ebenso alle anderen Bestimmungen gleichen oder niedrigeren Ranges, die den Regelungen des neuen Gesetzes widersprechen. Außerdem werden diverse Bestimmungen in anderen Gesetzen geändert, u. a. im Personen- und Familiengesetz vom 21.7.2022.