26. August 2026
Brasilien

Neuregelung des Registrierungsverfahrens bei Adoption

Am 16.7.2026 hat die Corregedoria Nacional de Justiça, CNJ, die Nationale Justizaufsichtsbehörde Brasiliens, das Provimento Nr. 240 erlassen, das Normen zur Registrierung ändert und die Eintragung, Beischreibung und elektronische Übermittlung von Beschlüssen aus Adoptionsverfahren regelt. Die Vorschriften unterscheiden künftig nach der Art der Adoption: Bei der Adoption von Kindern und Jugendlichen bleibt es dabei, dass der ursprüngliche Geburtseintrag gelöscht und ein neuer Eintrag angelegt wird. Bei der Adoption Volljähriger und bei der einseitigen Adoption (durch Ehegatten oder Lebenspartner des anderen Elternteils) erfolgt die Änderung dagegen ausschließlich durch Beischreibung im ursprünglichen Eintrag; der Geburtseintrag bleibt bestehen. Gerichtliche Beschlüsse sind binnen fünf Werktagen zu übermitteln, bei Minderjährigen über das Nationale Adoptions- und Unterbringungssystem (SNA), bei Volljährigen über das Elektronische System der öffentlichen Register (SERP). Die Neuregelung tritt 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Link zum Text des Provimento Nr. 240