28. Januar 2026
Portugal

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts teilweise verfassungswidrig

Mit Urteil Nr. 1133/2025 vom 15.12.2025 hat das portugiesische Verfassungsgericht Teile der am 3.10.2025 im Parlament beschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Decreto da Assembleia da República n.º 17/XVII) für verfassungswidrig erklärt.

Dies betrifft vier Bestimmungen:

  • die Regelung, dass Personen, die wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder mehr verurteilt wurden, automatisch von der Erlangung der portugiesischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen sind. Das Gericht argumentierte, dass dies eine unverhältnismäßige Einschränkung des Grundrechts auf Zugang zur Staatsangehörigkeit sei und die Vorschrift zudem einen Verstoß gegen die Verfassungsvorschrift darstelle, wonach eine Verurteilung nicht zwangsläufig den Verlust bürgerlicher, beruflicher oder politischer Rechte nach sich ziehen darf.
  • die Regelung, nach der die Konsolidierung der Staatsangehörigkeit nach 10 Jahren in Fällen rechtswidrigen Erwerbs nicht in Fällen offensichtlichen Betrugs gilt, da diese keine Kriterien zur Unterscheidung zwischen Fällen betrügerischen Erwerbs und Fällen offensichtlichen Betrugs enthalte.
  • die Verlängerungen bei der für eine Einbürgerung nötigen Wartezeit, bei denen das Gericht der Ansicht war, dass sie die Erwartungen von Personen mit nach den derzeitigen Bestimmungen anhängigen Anträgen verletzten.
  • die Regelung zur Aberkennung der Staatsangehörigkeit in Fällen, in denen eine Person offen gegen die nationale Gemeinschaft, ihre Institutionen und ihre Symbole handelt, da nicht klar definiert sei, welche Art von Verhalten zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen könne.

Im Ergebnis kann die Reform nicht in Kraft treten. Bis zur Verabschiedung einer verfassungskonformen Neuregelung gilt die gegenwärtige Gesetzesfassung weiter.

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