26. August 2026
Brasilien
Staatsangehörigkeit adoptierter Kinder
Am 12.3.2026 hat das Oberste Bundesgericht Brasiliens (Supremo Tribunal Federal, STF) entschieden, dass ausländischen Kindern, die von Brasilianern adoptiert werden, auch dann die brasilianische Staatsangehörigkeit zukommt, wenn die Adoption im Ausland erfolgt ist. Voraussetzung ist, dass die Adoption bei der zuständigen brasilianischen Konsularbehörde registriert wurde. Die Vorinstanz hatte argumentiert, dass die Regelung, nach der im Ausland geborene Kinder von Brasilianern die Staatangehörigkeit haben, nicht auf Adoptivkinder übertragbar sei.