24. Juni 2021
Bulgarien

Staatsangehörigkeitserwerb durch Investoren

Am 5.3.2021 hat der bulgarische Staatspräsident Dekret Nr. 81 über Änderungen und Ergänzungen zum Staatsangehörigkeitsgesetz unterzeichnet. Dabei geht es um Regelungen über den Staatsangehörigkeitserwerb im Gegenzug für in Bulgarien getätigte Investitionen. Gleichzeitig wurden flankierende Änderungen im Ausländergesetz erlassen (Dekret Nr. 81).

Link zum Text des Dekrets Nr. 81 (in der Originalsprache)