25. Juli 2014
Vereinigtes Königreich

Strafrechtliche Regelung zu Zwangsehen

Am 16.6.2014 trat im Vereinigten Königreich mit dem Anti-Social Behaviour, Crime and Policing Act 2014 ein strafrechtliches Verbot von Zwangsehen in Kraft. Dieses betrifft nicht nur im Vereinigten Königreich vorgenommene Zwangsehen, sondern auch die Vornahme von Zwangsehen bei britischen Staatsangehörigen im Ausland. Wer es unternimmt, eine Person zur Eingehung einer Ehe zu zwingen, wird demnach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 7 Jahren bestraft.

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