27. Mai 2026
Syrien
Syrische Staatsangehörigkeit von Kurden
Aufgrund von Art. 4 des Präsidentendekrets Nr. 13 vom 18.1.2026 können syrische Kurden als Staatsangehörige registriert werden. Das betrifft auch Personen, die aufgrund eines umstrittenen Zensus im Jahre 1962 nicht als Syrer eingestuft wurden und infolgedessen staatenlos waren. Nach nicht überprüfbaren Pressemeldungen findet dabei anders als bisher keine Registrierung mehr als »syrische Araber« statt, sondern als »Syrer«.
Link zu privater nichtamtlicher Übersetzung des Dekrets Nr. 13 auf Wikisource (Eine amtliche Veröffentlichung ist nicht verfügbar.)