25. November 2015
Kosovo

Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Kosovo am 14.7.2016 in Kraft treten.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 12)

Zur Geltung im Verhältnis zu Deutschland und zu einer Veröffentlichung im BGBl. II wird es jedoch erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach Art. 12 Abs. 2 des Abkommens kommen.