25. Juni 2025
San Marino

Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation

Das Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 6 Abs. 3 für San Marino am 5.9.2025 in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2025 II Nr. 183