26. Februar 2020
Nordmazedonien
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit wird für Nordmazedonien am 2.4.2020 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2020 II 116