22. März 2024
São Tomé und Príncipe

Übk. über Rechtsstellung der Staatenlosen

Das UN-Übereinkommen v. 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird nach seinem Art. 39 Abs. 2 für São Tomé und Príncipe am 14.4.2024 in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2024 II Nr. 29