26. August 2026
Brasilien

Unterhaltsfestlegung für den Fall der Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen

In einer am 7.8.2026 bekannt gewordenen Entscheidung, deren Aktenzeichen aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben wurde, hat in Brasilien die Dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs (Terceira Turma do Superior Tribunal de Justiça – STJ) entschieden, dass das Gericht bereits im Urteil Kriterien für die Bemessung des Unterhalts für den Fall festlegen darf, dass der Unterhaltspflichtige arbeitslos wird oder einer informellen Tätigkeit nachgeht. Der Unterhalt bemisst sich dann nach einem Prozentsatz des Mindestlohns. 

Damit stellte das Gericht das erstinstanzliche Urteil wieder her, das den Unterhalt auf 20 % der Einkünfte des Pflichtigen und für den Fall der Arbeitslosigkeit oder informellen Tätigkeit auf 54 % des Mindestlohns festgesetzt hatte. Das Berufungsgericht hatte diese Festlegung aufgehoben. 

Nach der Argumentation der Kammer ist dies keine unzulässige Bindung an ein künftiges ungewisses Ereignis, sondern eine Entscheidung mit veränderlicher Wirkung, die sich objektiv feststellbaren Umständen anpasst und der Unterhaltspflicht praktische Wirksamkeit verschafft. 

Link zu Pressemeldung des Gerichtshofs