Verfassungsänderung zu Geschlechtsdefinition
Der slowakische Nationalrat hat am 26.9.2025 überraschend und mit der knappsten möglichen Mehrheit einige umstrittene Verfassungsänderungen verabschiedet. Die Änderungen, die am 1.11.2025 in Kraft treten, betreffen u. a. die Festlegung, dass es nur die Geschlechter »männlich« und »weiblich« gibt, die Festschreibung, dass die Eltern eines Kindes die Mutter und der Vater sind, wobei die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist, den Vorrang von Ehepaaren bei der Adoption und ein Verbot der Leihmutterschaft. Außerdem wird in Fragen der Nationalen Identität, wozu auch Grundlagen von Privat- und Familienleben, Ehe, Elternschaft, Familie und Personenstand zählen sollen, die Souveränität der Slowakei bekräftigt und für die einschlägigen Bereiche eine Übertragung von Rechten der Slowakischen Republik ausgeschlossen (was insofern auch einen Vorrang von EU-Recht gegenüber der slowakischen Verfassung ausschließt).