26. August 2026
Guatemala
Vorerst keine Zulassung gleichgeschlechtlicher Ehen
Ende Juli 2026 hat der Verfassungsgerichtshof von Guatemala es mit einer einstimmig gefällten Entscheidung abgelehnt, die Formulierungen in Art. 78 des Zivilgesetzbuchs, die gleichgeschlechtliche Ehen ausschließen, im Hinblick auf deren Zulassung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu suspendieren. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter und könnte nach Ansicht von Beobachtern noch Jahre andauern. Aufgrund der Einstimmigkeit der Interimsentscheidung wird überwiegend davon ausgegangen, dass es nicht zu einer Aufhebung kommen wird. Auch eine Änderung auf politischem Wege erscheint aufgrund des Stimmungsbildes in der Wahlbevölkerung unwahrscheinlich.