26. November 2025
Südafrika

Vorschrift zum Namensrecht in der Ehe verfassungswidrig

Der südafrikanische Verfassungsgerichtshof hat mit einem Urteil vom 11.9.2025 (Jordaan and Others v Minister of Home Affairs and Another) entschieden, dass Section 26(1)(a)-(c) des Births and Deaths Registration Act (Gesetz Nr. 51 von 1992) insofern verfassungswidrig ist, als sie es dem Mann bei der Eheschließung nicht erlaubt, den Nachnamen der Ehefrau anzunehmen, als sie es einem verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Mann nicht erlaubt, einen Nachnamen wieder anzunehmen, den er zu einem früheren Zeitpunkt getragen hat, und als sie es einem verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Mann nicht erlaubt, dem Nachnamen, den er bei der Eheschließung angenommen hat, einen anderen hinzuzufügen, den er bis dahin getragen hat. 

Der Gerichtshof gab dem Gesetzgeber auf, innerhalb von 24 Monaten eine entsprechende Änderung des Gesetzes vorzunehmen. In der Zwischenzeit – und auch über die 24 Monate hinaus, soweit der Gesetzgeber bis dahin nicht tätig wird – sei Sec. 26(1) auf entsprechende Fälle nicht anzuwenden, sodass eine entsprechende Namenswahl möglich ist.

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