Für die Führung elektronischer Personenstandsregister benötigt jeder Arbeitsplatz im Standesamt, an dem elektronisch verfügt werden soll, eine sichere Signaturerstellungseinheit gemäß Signaturgesetz.
Eine sichere Signaturerstellungseinheit besteht aus
- einer Signaturkarte des signierenden Standesbeamten mit einem Zertifikat für die Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur,
- einem Kartenlesegerät der Klasse 2 oder 3 und
- einer Signatursoftware zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur, die die Anforderungen des Signaturgesetzes erfüllt.
Der Verlag testet ausführlich diese empfohlene Kombination
- Kartenlesegerät: Reiner SCT
- Signatursoftware: SecSigner
Weitere Komponenten für den Einsatz des ePR-Servers
Signaturkarten
- DGN Signaturkarten
- Telesec-Karten der Telekom
Kartenlesegeräte
- Reiner SCT
- Cherry ST-2100
Signatursoftware
- SecSigner von SecCommerce
Sichere Signaturerstellungseinheit